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   LSG Thüringen, 12.01.2016 - L 6 JVEG 1379/15   

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LSG Thüringen, 12.01.2016 - L 6 JVEG 1379/15 (https://dejure.org/2016,515)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12.01.2016 - L 6 JVEG 1379/15 (https://dejure.org/2016,515)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - L 6 JVEG 1379/15 (https://dejure.org/2016,515)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 09.10.2015 - L 15 RF 32/15
    Auszug aus LSG Thüringen, 12.01.2016 - L 6 JVEG 1379/15
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlicher Richter getroffenen Festlegungen sind für die UdG und den Kostensenat grundsätzlich bindend (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - L 15 RF 32/15, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2016 - L 7 AS 1/15
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlichem Richter getroffenen Festlegungen sind insoweit für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den über die Kosten oder die Höhe der PKH-Vergütung entscheidenden Richter unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht; vgl. dazu LSG Thüringen vom 12. Januar 2016 - L 6 JVEG 1379/15 - juris Rn. 9; Bayer. LSG vom 9. Oktober 2015 - L 15 RF 32/15 - juris Rn. 15 m.w.N.; Reichel in Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 57. Erg.-Lfg., Stand: 1. April 2016, § 191 Anm. 8d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2016 - L 7/14 AS 4/14
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlichem Richter getroffenen Festlegungen sind sowohl für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den über die Kosten oder die Höhe der PKH-Vergütung entscheidenden Richter unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht; vgl. dazu LSG Thüringen vom 12.1.2016 - L 6 JVEG 1379/15 - juris Rn. 9; Bayer. LSG vom 9.10.2015 - L 15 RF 32/15 - juris Rn. 15 m.w.N.; Reichel in Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 57. Erg.-Lfg., Stand: 1. April 2016, § 191 Anm. 8d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2016 - L 7/14 AS 3/14
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlichem Richter getroffenen Festlegungen sind sowohl für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den über die Kosten oder die Höhe der PKH-Vergütung entscheidenden Richter unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht; vgl. dazu LSG Thüringen vom 12.1.2016 - L 6 JVEG 1379/15 - juris Rn. 9; Bayer. LSG vom 9.10.2015 - L 15 RF 32/15 - juris Rn. 15 m.w.N.; Reichel in Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 57. Erg.-Lfg., Stand: 1. April 2016, § 191 Anm. 8d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2016 - L 7 AS 191/15
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlichem Richter getroffenen Festlegungen sind sowohl für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den über die Kosten oder die Höhe der PKH-Vergütung entscheidenden Richter unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht; vgl. dazu LSG Thüringen vom 12. Januar 2016 - L 6 JVEG 1379/15 - juris Rn. 9; Bayer. LSG vom 9. Oktober 2015 - L 15 RF 32/15 - juris Rn. 15 m.w.N.; Reichel in Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 57. Erg.-Lfg., Stand: 1. April 2016, § 191 Anm. 8d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2016 - L 7 AS 5/15
    Die vom Gericht der Hauptsache als gesetzlichem Richter getroffenen Festlegungen sind sowohl für den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle als auch für den über die Kosten oder die Höhe der PKH-Vergütung entscheidenden Richter unabhängig von deren materiellen Richtigkeit grundsätzlich bindend (allgemeiner Grundsatz im Kostenrecht; vgl. dazu LSG Thüringen vom 12.1.2016 - L 6 JVEG 1379/15 - juris Rn. 9; Bayer. LSG vom 9.10.2015 - L 15 RF 32/15 - juris Rn. 15 m.w.N.; Reichel in Zeihe, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, 57. Erg.-Lfg., Stand: 1. April 2016, § 191 Anm. 8d).
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